Vertiefungsmodul Energieberatung Nichtwohngebäude (DIN V 18599 - 80 UE)
Erhalten Sie Zugang zu höherpreisigen Aufträgen im Bereich Gewerbe, Industrie und von öffentlichen Auftraggebern!
Warum lohnt sich das Vertiefungsmodul Energieberatung Nichtwohngebäude (DIN-V-18599)?
- Das Vertiefungsmodul Energieberatung Nichtwohngebäude ermöglicht schnellen Zugang zu geförderten, höherpreisigen Aufträgen (höhere Marge pro Projekt und weniger Preisdruck) und Skalierungspotenzial
- Erweiterter Zugang zu geförderten Aufträgen & Eintragungsrelevanz EEE-Liste
- Wiederkehrende Umsatzquellen durch Folgeaufträge (Energieaudits, Messkonzepte, Monitoring, Contracting-Begleitung oder Serien-Sanierungen)
- Differenzierung & Wettbewerbsfähigkeit durch höheres Know-How (frühe Spezialisierung zur strategischen Positionierung)
- Bedienung kommunaler/öffentlicher Ausschreibungen
- Erhöhte Nachfrage nach Beratungsbedarf im Bereich NWG durch gesetzliche Verschärfungen und Förderprogramme
Zielsetzung
Sie benötigen zum Eintrag in die Energie-Effizienz-Expertenliste das Vertiefungsmodul Energieberatung Nichtwohngebäude nach dem „DENA Regelheft – Vertiefungsmodule“ über 80 UE (Ausbildung+Übung+Prüfung).
Sie möchten nicht nur einen Eintrag in die EEE-Liste, sondern wirklich Kompetenz aufbauen? Unser Expertenteam des GIH Bayern e.V. hat ein Kurskonzept entwickelt, das Praxis von Anfang an vermittelt – einen Hybridkurs mit realen Projektarbeiten vom energetischen Nachweis bis zur Energieberatung für Nichtwohngebäude.
Inklusive Präsenzphasen zum Kennenlernen, Netzwerken sowie intensivere Vermittlung anspruchsvoller Inhalte. Zur flexiblen Vertiefung und Bearbeitung der Projekte gibt es zusätzliche Online-Formate.
Seit 18 Jahren führt unser erfahrenes Dozententeam diese Kurse erfolgreich durch und verbindet fundierte Theorie mit viel Berufspraxis. Die Softwarewahl ist frei und Sie können Ihr eigenes Praxisprojekt einbringen. Die Projektbearbeitung wird eng begleitet, Rückfragen sind ausdrücklich erwünscht. Am Ende wird das Ergebnis im Plenum vorgestellt und ist Bestandteil des Abschlusszertifikats.
Kurz: Wer wirklich lernen und sich nachhaltig qualifizieren möchte, ist hier genau richtig.
Das Vertiefungsmodul Energieberatung Nichtwohngebäude entspricht den Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern für Beratungen nach der DIN V 18599 der Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN 2) und erfüllt in Verbindung mit dem Ergänzungstag KMU die Anforderungen der Zusatzqualifikation Energieberatung DIN EN 16247 (EBN 1).
Zielgruppe
Das Vertiefungsmodul Energieberatung Nichtwohngebäude richtet sich an Energieberatende, die über eine Grundqualifikation verfügen und eine Fortbildung nach Basismodul nachweisen können.

Inhalte des Vertiefungsmoduls Energieberatung Nichtwohngebäude
Modul 1 – Grundlagen der DIN V 18599 Differenzierung. Bilanzierung von Gebäuden nach DIN V 18599 und Prozessen nach DIN EN 16247
Modul 2 – Lüftung und Klimatisierung in Nichtwohngebäuden
Modul 3 – Heizungstechnik, Warmwasser, Gebäudeautomation EE / Anlagentechnik, Querschnittstechnologien-Erneuerbare Energien
Modul 4 – Praktische Einführung in die Bilanzierung, Beleuchtung
Projektarbeitsphase
Modul 5 – Praktische Einführung in die Bilanzierung und Projektarbeit
Im ersten Teil wird die Theorie behandelt mit einer Einführung in die Software und wichtigen Übungen, wie z.B. die Zonierung. Im Laufe des Lehrgangs wird eine projektbezogene Arbeit erstellt, die spätestens zwei Wochen nach Abschluss des Moduls eingereicht werden muss. Diese kann mit jeder, bei BAfA/KfW zugelassenen Software bilanziert werden. Zum erfolgreichen Bestehen gehört auch eine Abschlussprüfung, die am letzten Tag abgenommen wird.
Hinweis: Das Thema "Energieaudit nach EDL-G, Energie- & Umweltmanagementsysteme nach EnEfG" ist im Kurs nicht abgebildet.
Ablauf/Termine:
7-Tage-Präsenz-Online-Lehrgang vom 26.01.2026 – 06.02.2026
Das Vertiefungsmodul Energieberatung Nichtwohngebäude umfasst 63 UE (á 45 min) Präsenz-Online-Fortbildung plus 34 UE Selbststudium (Erstellung einer Projektarbeit) und schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Damit ergibt sich ein Gesamtumfang von 80 anrechenbaren UE nach Anlage 1 des Regelheftes Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, wovon 72 UE auch die Anforderungen für die Zusatzqualifikation nach Anlage 3 des Regelheftes erfüllen.
Hier geht es zum Programmablauf
Nach Abschluss des Kurses einschl. bestandener Abschlussprüfung und erfolgreicher Präsentation der Projektarbeit erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat zum Vertiefungsmodul Nichtwohngebäude mit 80 UE.
Hinweis zu Präsenz- und Online-Tagen/Projektarbeit/Software:
- Präsenz-Schulungen finden in der SHK Innung in München statt
- Online-Schulungen finden über die Schulungsplattform Moodle/BigBlueButton (sie erhalten rechtzeitig den Zugangslink von uns)
- Bitte bringen Sie auch bei den Präsenztagen Ihr Laptop mit. Idealerweise haben Sie bereits zum 2. Unterrichtstag ein eigenes Projekt. Falls Sie bis zum 2. Lehrgangstag kein Projekt haben, stellt Ihnen der Dozent ein Musterprojekt zur Verfügung.
- Die Ergebnisse der Projektarbeiten sind mit entsprechenden Unterlagen zu dokumentieren und in einem vorgegebenen Format zu präsentieren.
- Software: Sie benötigen für Ihre Software die Lizenz für Nichtwohngebäude.
Wir weisen darauf hin, dass während des Kurses keine Softwareschulung stattfindet und kein Softwaresupport gegeben werden kann. Ausreichende Softwarekenntnisse werden daher vorausgesetzt.
Wichtig: Die Korrekturen Ihrer Projektarbeiten nehmen, auch abhängig von der Teilnehmerzahl, einige Zeit in Anspruch. Wir möchten Ihnen hier unbedingt den Hinweis geben, keine Aufträge vor erfolgreicher Präsentation der Projektarbeit anzunehmen, da Sie erst die Zertifikate von uns benötigen, und wir diese nicht vor Abschluss der Korrekturen ausstellen dürfen.
Sonstige Informationen zum Vertiefungsmodul Energieberatung Nichtwohngebäude
Voraussetzungen für eine Anerkennung durch die DENA:
Ingenieure, Architekten sowie Bauvorlageberechtigte, die nach §88 GEG für Nichtwohngebäude Energieausweise ausstellen dürfen, d.h. auch geeignete Handwerksmeister/innen.
Im Rahmen der Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes wird diese Veranstaltung angemeldet mit:
80 UE als Weiterbildung im Vertiefungsmodul „Nichtwohngebäude“ als Eintragungsvoraussetzung gemäß Weiterbildungskatalog Anlage 1 nach Pkt. 35.2 und in Verbindung mit dem Ergänzungstag 80 UE als Zusatzqualifikation für die Eintragung – Energieberatung DIN EN 16247 (Energieaudit) als Eintragungsvoraussetzung gemäß Weiterbildungskatalog Anlage 3 nach Pkt. 39.1.2 im Regelheft für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Für die Verlängerung der Eintragung in der EEE-Liste werden folgende Fortbildungspunkte beantragt:
- Wohngebäude: 40 UE
- Nichtwohngebäude: 80 UE
- Energieaudit nach DIN EN 16247: 0 UE
Sie möchten sich als Energieberater weiter spezialisieren? Hier finden Sie unsere aktuellen Weiterbildungen.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GeMoG) 2026 - Auswirkungen auf die Praxis
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GeMoG) 2026 - Auswirkungen auf die Praxis
Der Nutzen im Überblick
Im Seminar von Klaus Lambrecht werden Sie einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der GEG-Novelle sowie einen Ausblick zur Novelle zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GeMoG) erhalten. Sie erfahren aus der Praxis heraus, was Sie konkret beachten müssen, um das GEG korrekt anzuwenden.
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Dies soll durch wirtschaftliche, sozialverträgliche und effizienzsteigernde Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sowie der zunehmenden Nutzung von erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme für die Energieversorgung von Gebäuden erreicht werden. Im Rahmen des GEG stehen zahlreiche Möglichkeiten - Wärmepumpen, Solarenergie, Biomasse, grüner Wasserstoff und Wärmenetze - zur Verfügung. Das Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2045 wird auch dadurch unterstrichen, dass der Einsatz fossiler Brennstoffe in Heizkessel ab 2045 nicht mehr zulässig ist, im Neubau bereits ab 2028 bzw. 2030.
Mit dem GEG 2024 wurde festgelegt, dass erneuerbare Energien sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. In Verbindung mit der neuen EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz heißt dies: Einführung des EH55-Standards hinsichtlich der Primärenergieanforderung im ersten und des Null-Emissions-Standards im weiteren Schritt bei Neubauten, erweiterte Anrechnung von PV-Strom, Verpflichtung zu Erneuerbaren Energien bei Wärmeerzeugern (65%-EE-Regel), Reduktion der Treibhausgas-Emissionen, Mieterschutz, Nachweisverfahren, Unternehmererklärungen, Beratungspflicht, Verknüpfung mit der Wärmeplanung, Fortführung der Fördersystematik, um nur einige Neuerungen zu nennen. Welche Fortschreibungen anstehen, wird im Seminar ganz aktuell aufgezeigt.
Im Seminar erfahren Sie, was der aktuelle Stand ist, was hinter dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz steckt und wir können Ihre konkreten Fragen zu anstehenden Projekten besprechen.
Inhalte Gebeäudeenergiegesetz (GEG) und Ausblick Gebäudemodernisierungsgesetz (GeMoG)
- Anforderungen des GEG mit Kommentaren von Profis für Profis
- Aktueller Stand der Änderungen im GEG und Fortführung in den Novellen
- Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD
- Vom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau
- Abgrenzung von Wohn- zu Nichtwohngebäuden und Umgang mit gemischt genutzten Gebäuden
- Änderungen bei Primärenergiefaktoren
- Besonderheiten im Gebäudebestand und öffentlichen Gebäuden
- Neue Anforderungen für Ausbau und Erweiterungen
- Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien
- Die neue 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung
- Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen
- Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?
- Einführung obligatorischer Energieberatungen
- Übergangsfristen und Sonderregelung bei WEG, Etagenheizungen, Hallen
- Änderungen bei Bußgeldvorschriften, im Vollzug und für Schornsteinfeger
- Ausblick auf die Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GeMoG) 2026
- Fragerunde
Dozent
Herr Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht
Partner der ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner, Rottenburg und Stuttgart
Der Referent ist Autor des Kommentars „GEG 2024 im Bild“ im Rudolf Müller Verlag und des Fachbuchs „GEG Navigator – Leitfaden zur rechtssicheren Ausstellung von Energieausweisen“ im BKI Verlag. Er gehört zu den erfahrensten Dozenten zum Gebäudeenergiegesetz GEG und zu den Förderprogrammen. Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK zur aktuellen GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG, EnSimiMaV, EnEV, Wärmegesetzen, Normung und Förderprogrammen aktiv. Er ist akkreditierter Sachverständiger für die Bundesförderprogramme und seit 25 Jahren in der Energieplanung tätig. Sowohl als Dozent wie auch als Fachautor ist er mit der Thematik nicht nur auf der wissenschaftlichen, sondern konkret auf der praktischen Ebene tief vertraut. Er hat für das Umweltministerium Baden-Württemberg die Sanierungsfahrpläne gemeinsam mit dem ifeu-Institut entwickelt und die „Studie zur Errichtung eines Qualitätskontrollsystems für Energieausweise“ für das Bundesbauministerium erstellt. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrveranstaltungen, Lehraufträge an der Technischen Hochschule Köln und der Hochschule Rottenburg. Leitung des Deutschen Energieberatertags.
Weitere Infos
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle Energieberatenden.
Zertifikate bei Teilnahme
Teilnahmezertifikat
Organisatorisches und Arbeitsmittel
Skript und Arbeitsunterlagen werden gestellt, ein Taschenrechner ist mitzubringen.
Anmeldeschluss: 09.01.2026
Abmeldeschluss: 02.01.2026
Kosten
199.38 Euro (zzgl. 19% MwSt) für Begleiter
299.38 Euro (zzgl. 19% MwSt) für externe Teilnehmer
Unterrichtsform
Online über die BBB-Plattform / Präsenz: nein
Hinweis zur dena-Anerkennung
Beantragte Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für diese Veranstaltung:
- Wohngebäude (WG): 4 Unterrichtseinheiten
- Nichtwohngebäude (NWG): 4 Unterrichtseinheiten
- Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA): 4 Unterrichtseinheiten
Zur Verlängerung des Listeneintrages müssen alle drei Jahre insgesamt 24 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Veranstaltet von
GIH Bayern e.V.

