Die jüngsten energiepolitischen Weichenstellungen auf EU- und Bundesebene enthalten sowohl begrüßenswerte Impulse als auch Anlass zur Kritik – insbesondere mit Blick auf die Rolle von Energieeffizienz und sozial ausgewogene Entlastungen. Der Vorsitzende des Energieberatendenverbands GIH, Stefan Bolln, erklärt dazu:
„Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Kommission zur Möglichkeit einen Industriestrompreis einzuführen, der eine staatliche Unterstützung für Unternehmen an klare Bedingungen knüpft: Mindestens 50 Prozent der Beihilfen müssen in klimaschonende Produktionsverfahren investiert werden. Diese Handhabe ist ein wichtiges Signal, um industrielle Wettbewerbsfähigkeit mit einer nachhaltigen Transformation zu verbinden und dauerhafte Energieeffizienzgewinne zu erzielen.“
Die geplante Kopplung von Industriestrompreis und Investitionen in klimafreundliche Prozesse zeige, wie gezielte staatliche Eingriffe zur nachhaltigen Umstellung beitragen können. Gerade Energieeffizienz müsse zur Grundbedingung für Förderungen werden.
Gleichzeitig bedauert der GIH, dass im Kabinettsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 keine Senkung der Stromsteuer für Privathaushalte vorgesehen ist – obwohl diese Maßnahme im Koalitionsvertrag angekündigt war. Die einseitige Entlastung von Industrie- und Agrarbetrieben lässt wichtige Verbrauchergruppen außen vor. Das schwächt insbesondere den Anreiz zum Umstieg auf klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen.
„Es ist entscheidend, dass die Energiewende auch für Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt. Sie dürfen nicht nur Zuschauer sein – sie sind zentrale Akteure“, so Bolln.
Vor diesem Hintergrund fordert der GIH, dass die Mittel für Effizienz- und Sanierungsförderprogramme im Gebäudebereich trotz angespannter Haushaltslage unangetastet bleiben. Sie sind