Die Bundesregierung plant, Ende Februar die Novelle des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) zu beschließen. Damit soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden. Ziel sei ein technologieoffeneres, flexibleres und deutlich vereinfachtes Regelwerk.
Die fachliche Ausgestaltung der Eckpunkte soll bis Ende Januar 2026 gemeinsam von den Fraktionsvorsitzenden, den Fachpolitiker:innen sowie den beiden zuständigen Ministerien für Wirtschaft und Energie und Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen erarbeitet werden. Auf dieser Basis will die Bundesregierung anschließend zügig einen Kabinettsentwurf vorlegen. Bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes gelten die Anforderungen des bestehenden GEGs.
Der Energieberatendenverband GIH begrüßt, dass die Weiterentwicklung des GEGs nun konkret angegangen wird. „Auch wenn eine Einigung vor Weihnachten bedauerlicherweise nicht mehr in Sicht ist, ist die klare Perspektive auf ein neues Gesetz ein wichtiges Signal“, betont Stefan Bolln, Vorsitzender des GIH, „die Zeit in der Schwebe sollte jedoch begrenzt sein und die neuen Mindestanforderungen zeitnah bekannt gegeben werden.“ Für Energieberatende, Bevölkerung und Wirtschaft sei eine schnelle Umsetzung entscheidend, um Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen zu schaffen.
Besonders wichtig ist dem GIH, dass im Zuge der Neufassung die bewährten Inhalte beibehalten werden: Dazu zählen die Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und den baulichen Wärmeschutz. Die derzeit geltenden Standards sind – auch unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten – wirtschaftlich sinnvoll und schützen Verbraucher:innen langfristig vor hohen Energiekosten. Im selben Schritt müssen auch die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) umgesetzt werden, um eine weitere Gesetzesnovelle zu vermeiden.
