Der Energieberatendenverband GIH begrüßt, dass die Bundesregierung bereits bis Mitte des Jahres zentrale Vorhaben anpacken will. Die Richtung des veröffentlichten Sofortprogramms stimmt. Jetzt braucht es eine durchdachte Umsetzung – praxisnah und mit Einbindung der Energieeffizienz-Expert:innen.

„Für die Bau- und Sanierungsbranche sind verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend“, betont GIH-Bundesvorsitzender Stefan Bolln. „Daher fordern wir eine zügige Verabschiedung der Bundeshaushalte 2025 und 2026. Nur so entsteht Klarheit über die Förderkulisse.“ Positiv bewertet der GIH, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag an der Förderung im Gebäudesektor festhalten will. Das Budget – insbesondere aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – müsse mindestens auf heutigem Niveau bleiben.

Geplante Vereinfachungen beim Ausbau von Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen sind laut GIH wichtig. „Derzeit stockt es hier massiv, auch wegen politischer und fördertechnischer Unsicherheiten. Wir stehen gerne mit unserer Expertise bereit, diese Technologien praxistauglich zu begleiten“, so Bolln.

Energieeffizienz an der Gebäudehülle bleibt zentral

Trotz Heizungsförderung darf die Gebäudehülle nicht vernachlässigt werden. Wer in Dämmung, Fenster und Türen investiert, senkt den Energieverbrauch dauerhaft und schützt sich vor steigenden Energiepreisen. Zudem wird so der Bedarf an Netzausbau und fossilen Kraftwerken verringert. Der GIH fordert daher: Die Basisförderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle sollten von derzeit 15 bis 20 auf 30 Prozent angehoben werden – analog zur Heizungstechnik.

Wohnungsbau vereinfachen – aber nicht auf Kosten der Energieeffizienz

Auch die angekündigten Erleichterungen im Vergaberecht und Wohnungsbau unterstützt der GIH ausdrücklich. Es ist sinnvoll, Anforderungen wie etwa Schallschutz auf den Prüfstand zu stellen, um schneller und günstiger zu bauen. Zugleich muss der Effizienzstandard beim Neubau erhalten bleiben – als Schutz vor hohen Energiekosten für Bewohner:innen.

Dass die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes aktuell nicht Teil des Sofortprogramms ist, bewertet der GIH als richtig. Eine umfassende Überarbeitung sollte 2026 erfolgen – abgestimmt mit der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und mit fachlicher Begleitung. „Jetzt ist entscheidend, keine Schnellschüsse zu riskieren, sondern mit Sachverstand, Einbindung der Fachleute und kluger Priorisierung die Vorhaben wirksam umzusetzen und die Energiewende in die breite Fläche zu tragen“, betont Bolln.