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SUMMARY:Die neue Bundesförderung effiziente Gebäude BEG und  Klimafreundlicher Neubau KFN KNN   aktueller Stand und Anwendung in der Praxis
DESCRIPTION:Aktuelle Förderprogramme sicher anwenden\, Förderpotenziale optimal ausschöpfen und typische Fehler vermeiden\nDer Nutzen im Überblick\nSie erhalten einen praxisnahen Überblick über die aktuellen BEG-\, KFN- und KNN-Förderprogramme und erfahren\, wie Sie Fördermöglichkeiten rechtssicher nutzen\, Förderquoten maximieren und typische Stolperfallen bei Antragstellung und Nachweisen vermeiden. \nInhalte \nBei der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und für erneuerbare Energien wurden umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt. Die neuen Förderbedingungen sind zum 21. Juli 2026 in Kraft getreten.Für die Neubauförderung KFN ist Fördervoraussetzung die Lebenszyklusanalyse LCA oder das Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude QNG. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen BEG EM wurden die Fördersätze geändert\, zumeist gesenkt. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind angepasst worden. Die Förderquote bei Maßnahmen in der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöht sich um 5%\, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und umgesetzt wird für den Betrag\, der 30.000 EUR übersteigt. Der Bonus für Worst-Perfomance-Buildings wurde auch auf Einzelmaßnahmen erweitert\, wenn ein iSFP bzw. ein Sanierungsfahrplan NWG umgesetzt wird. Die Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus wurde abgesenkt\, die Boni für serielles Sanieren in Verbindung mit Nachhaltigkeit erhöht. Erneuerbare Energien sind jetzt Fördervoraussetzung. Die Möglichkeit\, Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen zu kombinieren\, wurde gestrichen. Der Bund hat die BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Für das Förderprogramm sind noch rund 12 Mrd. EUR eingeplant.Weiterhin ist die Baubegleitung bei Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden verpflichtend und wird zudem mit 50% (bis zu 20.000 € je Gebäude) gefördert. Die Erstellung von Energiekonzepten bei Nichtwohngebäuden – sowohl im Neubau wie bei der Sanierung – wird mit bis zu 4.000 Euro je Gebäude gefördert\, sowohl für Kommunen\, gemeinnützige Institutionen und KMUs. Die Förderung für die Heizung wird gesenkt und Schritt für Schritt in den nächsten 3 Jahren rundhalbiert. Der Einkommensbonus sowie Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstgenutzte Wohngebäudebeim Austausch alter Öl-\, Gas- oder Elektroheizungen wird abgesenkt und eingeschränkt. Die technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind verschärft worden. Im Vortrag von Klaus Lambrecht werden Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten und erfahren aus der Praxis heraus\, was Sie konkret beachten müssen\, um Fördergelder sinnvoll zu nutzen. \nBundesförderung effiziente Gebäude BEG und Klimafreundlicher Neubau KFN KNN:• Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude• Neuerungen in der Förderung für Gebäude\, Anlagentechnik\, Erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit• Nachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards beim Neubau und Komplettsanierung• Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden? • Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden• Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?• Was ist besser: KfW\, BAFA\, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung? • Die eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss – Unterschiede bei Neubau und Sanierung• Welche Nachweise müssen erbracht werden?• Jung kauft Alt: neue Förderung von Familien mit Sanierungsabsicht• Neue Förderung beim Umbau von Nichtwohngebäuden zum Wohnen• Die neuen Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)• Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment KNN• Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-\, EE-\, NH- und iSFP-Bonus? • Die Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus• Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen• Den Sanierungsfahrplan iSFP und SFP-NWG im Rahmen der Förderung optimal einsetzen• Geförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn) • Verfahrensabläufe\, Optionen und Fristen bei BEG EM\, BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?© ECONSULT Klaus Lambrecht • Buchenweg 12 • D-72108 Rottenburg •  www.solaroffice.de 08/26 2• Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?• Navigationshilfen und FAQs• Fragerunde \nIhr Dozent\nKlaus LambrechtDiplom-Physiker; Partner der ECONSULT\, Rottenburg und StuttgartEr ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BMWE zur aktuellen GEGNovelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG\, EnSimiMaV\, EnEV\, Wärmegesetzen\, Normung und Förderprogrammen aktiv. Zahlreiche Fachpublikationen (www.solaroffice.de/publikationen).© ECONSULT Klaus Lambrecht • Buchenweg 12 • D-72108 Rottenburg •  www.solaroffice.de 06/26 2Er lehrt an der Hochschule Rottenburg und der Technischen Hochschule Köln. Weitere Infos unter www.solaroffice.de. Dauer: 4 UE \nZielgruppe\n\nEnergieberater:innen und Energie-Effizienz-Expert:innen (EEE)\, die Förderanträge begleiten und Sanierungsfahrpläne (iSFP) erstellen.\nArchitekt:innen und Bauingenieur:innen\, die Neubauten und Sanierungen nach BEG-\, KFN- und KNN-Standards planen.\nFachplaner:innen für TGA\, Heizungs-\, Klima- und Gebäudetechnik\, die förderfähige Anlagentechnik auslegen.\nBauunternehmen und Generalunternehmer\, die förderfähige Bau- und Sanierungsmaßnahmen umsetzen.\nHandwerksbetriebe aus den Bereichen Heizung\, Sanitär\, Klima\, Dämmung\, Fenster und Dach\, die ihre Kunden zu Fördermöglichkeiten beraten.\n\nZertifikate bei Teilnahme\nTeilnahmezertifikat \nOrganisatorisches und Arbeitsmittel \nSkript und Arbeitsunterlagen werden gestellt. \nUnterrichtsform\nOnline über die BBB-Plattform / Präsenz: nein  \nHinweis zur dena-Anerkennung\nBeantragte Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für diese Veranstaltung: \n\nWohngebäude (WG): 4 Unterrichtseinheiten\nNichtwohngebäude (NWG): 4 Unterrichtseinheiten\nEnergieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA): 4 Unterrichtseinheiten\n\nZur Verlängerung des Listeneintrages müssen alle drei Jahre insgesamt 24 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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