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SUMMARY:Vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz  (GModG)  aktueller Stand und Auswirkung auf die Praxis
DESCRIPTION:Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026 – Auswirkungen auf die Praxis\nDer Nutzen im Überblick\nDas neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen und die Regeln für Energieeffizienz\, Sanierung und Förderung an die EU Gebäuderichtlinie EPBD anpassen.  \nWir beleuchten mit einem Blick in den Markt und aus den politischen Vorgaben heraus\, warum der Gesetzgeber umstellt\, welche Systematik dahintersteht und wie sich Aufgaben\, Nachweise und Anforderungen für die Beratung verändern. Und wie wir diese Änderungen im Kontext der Klimaschutzanforderungen im Gebäudesektor einzuordnen haben.Welche Fortschreibungen im GModG anstehen\, wird im Seminar aufgezeigt: Umstieg auf Gesamtprimärenergiebedarf\, Anforderungen an die Heizungen\, neue Energieausweise\, neue Effizienzklassen\, Nutzungspflicht für erneuerbare Energien\, Berücksichtigung von Photovoltaik\, Sanierungspflichten für NWG\, neue Referenzgebäude\, neue DIN/TS 18599\, um nur einige Neuerungen zu nennen. \nIm Seminar erfahren Sie\, was der aktuelle Stand zum GModG ist und wir können Ihre konkreten Fragen zu anstehenden Projekten besprechen.  \nInhalte Gebeäudeenergiegesetz (GEG) und Ausblick Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)\nVom Gebäudeenergiegesetz GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz GModG \n– aktueller Stand der Fortführung des GEG zum GModG – Aufzeigen der Unterschiede– Umsetzung der EU Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden EBPD– vom Niedrigstenergiegebäude zum Nullemissionsgebäude als Anforderungsniveau – Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude– Nutzungspflicht für erneuerbare Energien und Berücksichtigung Strom aus erneuerbaren Energien– Fortschreibung der 65%-Erneuerbare-Energien Anforderung – Erfüllungsoptionen und Nachweisführung– Berücksichtigung von Gebäude- und Wärmenetzen– Fristenregelungen\, Ausnahmen und Verknüpfung mit der Wärmeplanung – wann greift was?– obligatorischer Energieberatungen\, Gebäudemodernisierungspässe\, Sanierungspflichten– Änderungen bei Bußgeldvorschriften\, im Vollzug und für Schornsteinfeger– neue Nachweisverfahren (Gesamtprimärenergiebedarf)\, Effizienzklassen und Energieausweise– das neue Referenzgebäude– Nachweisverfahren nach DIN V 18599\, Übergang zur DIN/TS 18599– aktueller Stand der Novelle zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) 2026– Navigationshilfen und FAQs\, Fragerunde \nDozent\nHerr Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht \nPartner der ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner\, Rottenburg und StuttgartDer Referent ist Autor des Kommentars „GEG 2024 im Bild“ im Rudolf Müller Verlag und des Fachbuchs „GEG Navigator – Leitfaden zur rechtssicheren Ausstellung von Energieausweisen“ im BKI Verlag. Er gehört zu den erfahrensten Dozenten zum Gebäudeenergiegesetz GEG und zu den Förderprogrammen. Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK zur aktuellen GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG\, EnSimiMaV\, EnEV\, Wärmegesetzen\, Normung und Förderprogrammen aktiv. Er ist akkreditierter Sachverständiger für die Bundesförderprogramme und seit 25 Jahren in der Energieplanung tätig. Sowohl als Dozent wie auch als Fachautor ist er mit der Thematik nicht nur auf der wissenschaftlichen\, sondern konkret auf der praktischen Ebene tief vertraut. Er hat für das Umweltministerium Baden-Württemberg die Sanierungsfahrpläne gemeinsam mit dem ifeu-Institut entwickelt und die „Studie zur Errichtung eines Qualitätskontrollsystems für Energieausweise“ für das Bundesbauministerium erstellt. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrveranstaltungen\, Lehraufträge an der Technischen Hochschule Köln und der Hochschule Rottenburg. Leitung des Deutschen Energieberatertags.Weitere Infos \nZielgruppe\nDas Seminar richtet sich an alle Energieberatenden. \nZertifikate bei Teilnahme\nTeilnahmezertifikat \nOrganisatorisches und Arbeitsmittel\nSkript und Arbeitsunterlagen werden gestellt \nUnterrichtsform\nOnline über die BBB-Plattform / Präsenz: nein \nHinweis zur dena-Anerkennung\nBeantragte Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für diese Veranstaltung: \n\nWohngebäude (WG): 4 Unterrichtseinheiten\nNichtwohngebäude (NWG): 4 Unterrichtseinheiten\nEnergieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA): 4 Unterrichtseinheiten\n\nZur Verlängerung des Listeneintrages müssen alle drei Jahre insgesamt 24 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie hier. \n 
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